Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag, einem Zusatzbeitrag je nach Abteilung sowie ggf. Sonderbeiträgen zusammen.
Beispiele:
- Ein Vollzahlendes Mitglied möchte Basketball spielen und am Angebot ZUMBA teilnehmen:
Dafür fallen 14€ Grundbeitrag, 11€ Zusatzbeitrag Abteilung Basketball und 5€ für Zumba, also in Summe 30€ monatlich an. - Ein Jugendlicher möchte am Parkourtraining teilnehmen:
Dafür fallen 11€ Grundbeitrag an. Aktuell erhebt die Abteilung Freizeitsport keinen generellen Zusatzbeitrag, es fallen also in Summe nur die 11€ an. - Ein Jugendlicher möchte am Parkourtraining und am Basketballtraining teilnehmen:
Dafür fallen 11€ Grundbeitrag an. Aktuell erhebt die Abteilung Freizeitsport keinen generellen Zusatzbeitrag, die Abteilung Basketball erhebt 8€ Zusatzbeitrag, es fallen also in Summe 19€ an. - Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern möchte sowohl an Angeboten im Freizeitsport, beim Tischtennis und beim Basketball teilnehmen:
Dafür fallen 28€ Grundbeitrag an. Aktuell erheben die Abteilungen Freizeitsport und Tischtennis keinen generellen Zusatzbeitrag, die Abteilung Basketball erhebt 18€ Zusatzbeitrag, es fallen also in Summe 46€ an.
Die Höhe des Vereinsgrundbeitrages und des Abteilungsbeitrages unterscheidet sich für die nachfolgend aufgeführten Beitragsgruppen
- Vollzahlende (Erwachsene)
- Ermäßigter Beitrag - für Kinder und Jugendliche von 0 bis einschließlich 17 Jahren, Schüler:innen, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende, FSJler:innen, FÖJler:innen und Auszubildende bis einschließlich 26 Jahren sowie Rentner:innen.
Hinweis: Außer für Kinder und Jugendliche sowie Schüler:innen ist ein jährlicher Nachweis für die Ermäßigung durch das Mitglied erforderlich. Bei Ablauf des Nachweises erfolgt eine automatische Höherstufung in den Vollzahlendentarif. Bei Rentner:innen genügt die einmalige Vorlage. - Sozialtarif (Bezug von ALG I/Bürgergeld/Berechtigte BuT mit jährlichem Nachweis)
- Familien - Mindestens ein Elternteil in Verbindung mit mindestens einem eigenen Kind (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler:innen, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende, FSJler:innen, FÖJler:innen und Auszubildende bis einschließlich 26 Jahren). Zusätzliche Abteilungsbeiträge summieren sich, wenn von der Familie Angebote in unterschiedlichen Abteilungen wahrgenommen werden.
- Fördernde - Passive Mitglieder (ohne aktive Nutzung der Vereinsangebote)
- Ehrenmitglieder (gem. Satzung §6 beitragsfrei)
| Beitragsgruppe | Grundbeitrag (monatlich) |
| Vollzahlende | 14,00 € |
| Ermäßigte | 11,00 € |
| Sozialtarif | 11,00 € |
| Familien | 28,00 € |
| Fördernde | 6,00 € |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
| Beitragsgruppe |
Abteilungsbeitrag |
Abteilungsbeitrag Leichtathletik / Freizeitsport / Tischtennis (monatlich) |
| Vollzahlende | 11,00 € | 0,00 € |
| Ermäßigte | 8,00 € | 0,00 € |
| Sozialtarif | 4,00 € | 0,00 € |
| Familien | 18,00 € | 0,00 € |
| Fördernde | 0,00 € | 0,00 € |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei | beitragsfrei |
- Mitglieder der Abteilung Basketball, die am Spielbetrieb des Westdeutschen Basketballverbandes bzw. eines angeschlossenen Basketballkreises teilnehmen, zahlen als jährlichen Sonderbeitrag zusätzlich die vom Deutschen Basketballbund erhobene Teilnahmegebühr für ihre Spielberechtigung (Spielerpass) in Höhe der für die Saison gültigen Gebühren.
Aktuell (Stand Saison 2025/2026) sind dies:- Senioren 21,50€
- Jugend (U14 - U18) 10,50€
- Mini (U12 und jünger) 1,00€
- Für die Teilnahme an ZUMBA wird pro Person ein Zusatzbeitrag von 5 € pro Monat erhoben.
Ja, der TVE erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr pro Person bzw. pro Familie bei gleichzeitigem Eintritt in den Verein.
Diese beträgt 15,00 € und wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Abbuchungen:
Die Beiträge werden grundsätzlich quartalsweise zum Monatsbeginn (01.02., 01.05., 01.08., 01.11.) per SEPA-Lastschrift eingezogen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine halbjährliche (01.02., 01.08.) oder jährliche (01.02.) Zahlungsweise gewählt. Ein Wechsel der Zahlweise kann immer nur zum jeweils entsprechenden Kündigungsdatum erfolgen. Es gilt für Grund-, Abteilungs- und Sonderbeiträge immer die gleiche Zahlweise.
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht:
- nach mindestens einem Jahr Mitgliedschaft
- mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum jeweils nächsten Quartalsende
Dies gilt für Grund-, Abteilungs- und Sonderbeiträge. Die Kündigung ist in Textform mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Quartals gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Bitte nutzen sie dafür unser Kündigungsformular auf unserer Website.
Weitere Regelungen zum Thema "Beitragseinzug" finden sich in der Beitragsordung unter §4.